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Zur Info: Impressumsangabe


Caivallon

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@frodo: Ja, ich weiß, das ist zwischen uns ein abgedroschenes Thema, aber ich sehe nicht ein, mit einer Strafe bis 500.000 Euro nach dem Mediengesetz rechnen zu müssen.

@all:

Da ich mit meinem Portal inzwischen eine Partnerschaft mit dem Legenden-Museum eingegangen bin, habe ich mich einmal mit der Impressumsangabe näher beschäftigt. Lt. akademie.de muß ein ausführliches Impressum schon dann angelegt werden, wenn Werbung für Produkte gemacht wird. Ob da nun eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter liegt oder nicht, spielt dabei anscheinend keine Rolle. Und ob da zwischen privaten und kommerziellen Seiten ein Unterschied gemacht wird, ist derzeit ebenfalls unklar. Für mich steht jedenfalls fest, daß Webseiten, die dem Amazon.de-Partnerprogramm angehören, kommerziell sind (vgl. dazu die Amazon.de Teilnahmebedingungen, in denen klar drin steht, daß die Seite gewerblich sein muß, um an diesem Programm teilzunehmen.).

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Webimpressum

Seit Anfang 2002 ist jeder gewerbliche Anbieter nach dem Teledienstgesetz (TDG) verpflichtet, auf seiner Webseite eine sogenannte Anbieterkennzeichnung zu plazieren. Dies ist vergleichbar dem Impressum einer Zeitung. Beachten sollte jeder Website-Anbieter diese Vorschrift, weil zunehmend Abmahnvereine dieses interessante Geschäftsfeld entdeckt haben.

Was im einzelnen angegeben werden muß, richtet sich nach Beruf, Rechtsform und Aktivitäten des Anbieters. Pflicht sind Name und Anschrift, bei juristischen Personen auch der Name des Geschäftsführers oder Vorstandes, Angaben für die schnelle und elektronische Kontaktaufnahme inkl. E-mail, zuständiges Handels- und Vereinsregister mit Registernummer sowie Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer und, falls die angebotenen Dienste einer behördlichen Genehmigung unterliegen, Angabe der Aufsichtsbehörde. Spezielle Vorschriften gibt es darüber hinaus noch für Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.

Plaziert sein muß das Impressum gut erreichbar mit einem Mausklick auf der Startseite. Ausgenommen von der Impressum-Pflicht sind lediglich private Homepages, aber auch nur dann, wenn auf denen nur gelegentlich Verkäufe von privat an privat stattfinden.

Werden die Pflichtangaben nicht erfüllt, stellt dies eine Ordnungswidrikeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geandet werden kann. Interessenten können das TDG bei uns abfordern.

Wem das noch nicht reicht hier noch ein

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Gast
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