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Gerichtsurteil

Hervorgehobene Antworten

Nachdem ich selbst Foren-Admin bin geb ich die Warnung die zur Zeit durch alle Foren geht mal weiter:

Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

mehr: http://www.r-archiv.de/article2379.html

Das heißt nun doppelte Vorsicht bei allen Neuanmeldungen... Und vor allem, achtete auf das Urheberrecht!

Bearbeitet ( von caracal)

Und ganz wichtig, die Art und Weise der Äußerung über Dritte.

Grüße

Morfaroth

joa ned übel.

wobei dann wieder der hinweis:

Denn schon vor der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe beriefen sich zahlreiche Abmahner auf dieses Urteil. Das dürfte jetzt, nach der Veröffentlichung, erst recht gelten.

wieder nur ärger bedeutet... (naja bedeuten kann, nicht das ich panik hätte)

benehmt euch leute! :anonym:

Noch nicht rechtskräftig, bedeutet nicht, dass es unbeachtet bleiben darf. Ab Kenntnis einer unsicheren Rechtslage kann man sich nicht mehr auf einen sog. Verbotsirrtum berufen ;-) .

na prächtig. bin ich anwalt und weiss was diese definitionen sind oder wo sie gelten, anfangen und aufhören?

ab wann ist eine 'kenntnis der unsicheren rechtslage' gegeben? das urteil definiert ja nicht klar ob es für presseorgane gilt oder für eigentlich jeden der grad stört. juristen haben so eine wunderbare sprache entwickelt die man wohl nicht verstehen soll...

informatiker quält man mit usability studien, ich wär mal dafür man tut das gleiche mit paragraphen... :-O

(auch wenn es dauern könnte)

Tja, eigentlich ab Veröffentlichung des Gerichtsurteils ^^. Aber wenn ich mir das so anschaue, dann war dat mal wieder ein Volltreffer der Richter. Das is unmöglich, wenn man jeden Beitrag erst freischalten muss.

Bin mal gespannt wies weiter geht.

Inzwischen hat es wohl eine Begründung gegeben.

Sobald ich den Link wiedergefunden habe, poste ich ihn hier.

Grüße

Morfaroth

Begründung war auch im oben genannten Link ;-)

Der Forenbetreiber setzt mit seinem Forum eine Gefahrenquelle. Für diese Gefahrenquelle haftet er nach Anischt der Richter als Überwachungsgarant, wenn ich es richtig verstanden habe.

Ist es denn nicht so, daß ein Urteil mit seiner Begründung rechtskräftig wird?

So hatte ich meinen Post zumindest gemeint, bin allerdings kein Jurist und deswegen noch etwas unsicher.

Grüße

Morfaroth

Ist es nicht eher so, dass es rechtskräftig wird, wenn keine Partei in einer bestimmten Frist Berufung einlegt und damit dann die nächst höhere Instanz anruft? :kratz:

Begründung war auch im oben genannten Link ;-)

Der Forenbetreiber setzt mit seinem Forum eine Gefahrenquelle. Für diese Gefahrenquelle haftet er nach Anischt der Richter als Überwachungsgarant, wenn ich es richtig verstanden habe.

Frodo? Bist du das wieder? ;-)

Nein das war ich nicht. Das war irgendwer hinter einem Gateway der Uni Heidelberg :-)

Soweit ich es auch weiss (oder mein) wird/hat der Heise Berufung gegen das Urteil eingelegt, deshalb wird sich das OLG Hamburg wohl damit beschäftigen müssen.

ICh vermute eh, dass das ganze mal bei einem Bundesgericht landen wird und dann ein Grundsatz Urteil gefällt wird.

:geist:

ICh vermute eh, dass das ganze mal bei einem Bundesgericht landen wird und dann ein Grundsatz Urteil gefällt wird.

Mit hoffentlich anderem Urteil......

Gestern habe ich einen Beitrag gesehen, wo ein Anwalt folgenden Vergleich aufstellte:

Ein Forum sei wie eine Waffe, die jemand auf der Parkbank liegenließe.

Wenn die jemand stehle und damit morde, sei der Liegenlasser ebenso schuldig.

Nun wisst Ihr, was für gefährliche Dinge Ihr betreibt und wie böse Ihr seid! :mecker:

Mal eine spitzfindige Frage:

Was wäre denn, wenn Ihr das Forum nur für angemeldete Benutzer zugänglich machtet?

Echter htaccess-Schutz, jeder, der sich anmeldet, bekommt das Passwort.

Kommt dann nicht eine Art 'geschlossene Gesellschaft' zustande?

Gibt es hier Juristen, die von so was Ahnung haben, mich würde es nämlich auch interessieren.

Wenn man das Forum nur für angemeldete Nutzer zugänglich macht, können Neulinge, die mitlesen, aber noch nicht schreiben und sich nicht anmelden möchten, nicht mehr mitlesen - das hemmt die Forumsdynamik und verhindert Nutzerzuwachs. Außer in diesem Bereich sind Gastpostings, soweit ich weiß, sowieso nicht möglich.

Hm. Stimmt.

Wenn man es so machte, wie ich vorschlug, könnte sogar niemand mitlesen. :anonym:

Es muss doch aber irgendeine Möglichkeit geben, die Herren Abmahner mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen. ;-(

Meiner Meinung nach ist es nicht Sinn eines "öffentlichen Webforums" alles "hinter verschlossener Tür" abzuhalten.

:geist:

Da stimme ich Dir völlig zu.

Ich frage mich bloß, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, um dieses Urteil drumrumzutricksen. ;-)

Wenn Ihr Euich auf die Schiene des Urteils einließet (nämlich Kontrolle), wärs vielleicht sinnvoll, einen Button bei jedem Beitrag einzuführen:

"Diesen Beitrag als anzüglich oder beleidigend den Mods/Admins melden'

Auf diese Weise würde nicht die gesamte Kontrolle an Wenigen hängen bleiben, sondern jeder könnte ein wenig mithelfen.

Allerdings wieder mal ein kleiner Schritt in die totale Überwachung des Einzelnen... :rolleyes:

Bearbeitet ( von Bandobras Tuk)

Die Melde-Funktion ist schon implementiert. Guck mal z.b. direkt unter jedem Post!

Gestern habe ich einen Beitrag gesehen, wo ein Anwalt folgenden Vergleich aufstellte:

Ein Forum sei wie eine Waffe, die jemand auf der Parkbank liegenließe.

Wenn die jemand stehle und damit morde, sei der Liegenlasser ebenso schuldig.

Zu dem Anwalt würde ich nicht gehen! Das ist grottenfalsch :grummel: . Derjenige macht sich auf gar keinen Fall am Mord mitschuldig! Vielleicht ist das Verlieren der Waffe eine Ordnungswidrigkeit, vielleicht ist es strafbar, wenn man es nicht der Polizei mitteilt, wenn eine Waffe verloren gegangen ist, aber definitiv nicht Mord! :wut:

Ein richtiger Vergleich wäre ein Hundehalter: Er geht mit seinem Hund spazieren und hält ihn nicht an der Leine. Eventuell greift er einen Passanten an, eventuell nicht. Der Hundehalter ist eben dafür verantwortlich, dass sein Hund ungefährlich ist.

Gibt es hier Juristen, die von so was Ahnung haben, mich würde es nämlich auch interessieren.

Ja ok, ich studiere Jura, aber ich kenn mich im Medienrecht net so wirklich aus ;-)

Bearbeitet ( von kestrel)

Ein, wie ich finde guter Vergleich, wäre der mit einem Hausbesitzer, dem Grafitisprayer seine Hauswand mit Naziparolen o.ä. besprüht haben.

Nach dem Urteil könnte man dann den Hausbesitzer, wegen Verbreitung solcher Parolen anzeigen.

Wenn ich es mir überlege, müsste dann die Bahn sofort ihren Betrieb einstellen :kratz: , um nicht abgemahnt zu werden.

Nicht ganz, nicht ganz. Die "spezifische Gefahr" einer Hauswand liegt nicht im Besprühen mit Nazi-Parolen *g*, da sie eben nicht zum Meinungsaustausch gedacht ist ^^.

Dann nimm eine Plakatwand. Die gehören auch immer Leuten die sie dann zu Werbezwecken vermieten.

Wenn also Nachts wer kommt und die beschmiert ist auch der BEsitzer Schuld?

Theoretisch muss er sich also vor die Wand setzen und sie bewachen?

Naja, warten wir mal ab was die nächste Instanz sagt.

Im Übrigen fallen auch Gästebücher, Shoutboxes usw. unter dieses Urteil.

"Beschmieren" ist nicht das Verwenden der Plakatwand auf die übliche Art und Weise. Angenommen die Plakatwand wurde vermietet und der Mieter hängt rechtswidrige Reklame auf, müsste denn wahrscheinlich der Vermieter dafür sorgen, dass das nicht passiert z.B. sich vorher die Werbung zeigen lassen. So versteh ich das zumindest.

Irgendwo im Urteil stand aber angeblich auch, dass das Urteil auf den Einzelfall bezogen sei und somit nicht übertragbar. Rein theoretisch wäre das Urteil daher sowieso für alle anderen Forenbetreiber irrelevant.

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